Forward-Darlehen Teil 1

Teil 1: Hintergründe, Entwicklung, Ablauf

Bauzinsen Entwicklung – Warum jetzt ein Forwarddarlehen?

Die in der letzten Zeit stark gestiegenen Finanzierungszinsen beunruhigen nicht nur zukünftige Käuferinnen und Käufer von Immobilien – höchst wahrscheinlich wird die Monatsrate der benötigten Finanzierung deutlich höher ausfallen, als wohl ursprünglich geplant. Mindestens genauso große Sorgen vor steigenden monatlichen Belastungen machen sich jedoch mittlerweile auch Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer, die ihren Kredit bereits fleißig zurückzahlen. Das Problem dabei ist leider oft: es wurde keine Sollzinsbindung für die gesamte Laufzeit vereinbart, so dass nach z.B. 10 oder 15 Jahren noch ein nicht unerheblicher Teil der Restschuld weiter finanziert werden muss. Sollten sich die Bauzinsen weiter so entwickeln, wie sie es seit Ende 2022 tun, steuern leider viele Finanzierungskunden auf eine drastische Erhöhung der Monatsrate nach dem Ende der aktuellen Zinsbindung zu.

Forwarddarlehen oder Bausparen?

Sehr empfehlenswert ist es, bereits beim Abschluss der Finanzierung zusätzlich einen Bausparvertrag anzusparen. Viele Banken und Sparkassen haben ihren Kunden diese Möglichkeiten angeboten. Ein solcher Bausparvertrag kann dann mit fest vereinbarten und sicher kalkulierbaren Zinskosten und Raten das Risiko der Anschlussfinanzierung ausschalten. (siehe hierzu auch den Blogbeitrag zum Thema Bausparen.)

Da der Faktor Zeit für Bausparverträge jedoch elementar wichtig ist, steht diese Möglichkeit nicht unbegrenzt zur Verfügung. Was also tun, wenn das Ende der aktuellen Zinsbindung bereits in den nächsten wenigen Jahren ansteht und die Zeit nicht mehr zur Ansparung eines Bausparvertrages ausreicht? Auch hierzu halten wir Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden bereit: die sogenannte Forward-Finanzierung.

Wie funktioniert eine Forward-Finanzierung?

Im Grunde ist das Prinzip dieses Finanzierungsmodells recht einfach erklärt. Es wird über den zum Zinsbindungsende der bestehenden Finanzierung noch offenen Restschuldbetrag ein neuer Kreditvertrag vereinbart, dessen Zins- und Tilgungskonditionen bereits heute zugesagt werden. Die Auszahlung dieses Kredits erfolgt dann pünktlich zum gewünschten/benötigten Zeitpunkt in der Zukunft, um die Restschuld des bisherigen Darlehens abzulösen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind keinerlei Raten, Bereithaltungszinsen oder sonstige Kosten aufzubringen. Man legt sich seine persönliche Anschlussfinanzierung sozusagen „in die Schublade“ und muss sich dann um nichts mehr kümmern.

Forward Darlehen Rechner

Die vereinbarte neue Sollzinsbindung beginnt bei den durch uns vermittelten sogenannten „echten Forward-Darlehen“ natürlich auch erst ab dem Zeitpunkt der Auszahlung, so dass unsere Kundinnen und Kunden den Schutz einer vollen Planungssicherheit genießen können. Die maximale Vorlaufzeit solcher Finanzierungsbausteine beträgt dabei 66 Monate, also fünfeinhalb Jahre. Wird zudem eine neue Sollzinsbindung von 15 Jahren gewählt, sichert man sich also insgesamt für rund 20 Jahre gegen ungünstige Zinsentwicklungen ab! In den meisten Fällen reicht diese Zeit aus, um die gesamte Restschuld der Finanzierung abzutragen. Demnach kann sich die Absicherung der persönlichen Finanzierungssituation über die gesamte restliche Laufzeit „bis zum letzten Euro“ erstrecken.

Weitere Informationen zu den Vor- und Nachteilen von Forwarddarlehen finden Sie in Teil 2: „Ab wann, Kalkulation, Vorteile und Nachteile“

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Dirk Tettenborn

Dirk Tettenborn

BAUFINANZIERUNGS-SPEZIALIST