Immobilien-Teilverkauf

Es ist möglich, eine Immobilie teilweise zu verkaufen. Beim Teilverkauf einer Immobilie verkauft der Eigentümer einen Teil seines Anteils an der Immobilie, während er den Rest behält. Diese Art des Verkaufs kann nützlich sein, wenn der Eigentümer Kapital benötigt, aber nicht die gesamte Immobilie verkaufen möchte.

Beim Teilverkauf kann der Eigentümer einen bestimmten Prozentsatz der Immobilie veräußern. Der Käufer des Teilverkaufs erwirbt dann einen entsprechenden Anteil von bis zu 50 % an der Immobilie und hat bestimmte Rechte und Pflichten in Bezug auf den verkauften Teil. Er erhält eine Nutzungsgebühr für den gekauften Teil. Der Verkäufer hat dann ein Nießbrauchrecht für den verkauften Teil und bleibt zu 100 % “wirtschaftlicher Eigentümer”.

Für wen kommt der Teilverkauf in Frage:

In erster Linie Menschen, die auf kein klassisches Hypothekendarlehen zurückgreifen können oder wollen. Aufgrund des Alters, oft gekoppelt mit geringer laufender Liquidität (Rente).

Scheidungsfälle, bei denen einer der Partner weiterhin das Haus bewohnen, der andere Partner aber ausgezahlt werden möchte.

Erbengemeinschaften, bei denen Uneinigkeit bezüglich der Immobilie herrscht: ein Teil der Erben will die Immobilie z.B. im Eigentum behalten und/oder vermieten, der andere Teil will seinen Erbteil ausgezahlt bekommen.

Selbstständige, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Kredit erhalten.

Das können Gründe sein, warum ein Teilverkauf auch Sinn macht:

Sie wollen Renovierungsmaßnahmen an seiner Immobilie umsetzen: Anbau eines Wintergartens, Einbau einer Einliegerwohnung, Energetische Sanierung.

Sie möchten Träume/Wünsche realisieren: Mit dem eigenen Wohnmobil durch Europa reisen: Der lang gehegte Traum eines eigenen Segelbootes etc.

Sie möchte vorzeitig Vermögen übertragen: Die Kinder bzw. Enkel bereits zu Lebenszeiten unterstützen (Erbschaftssteuerfreibeträge mehrmals nutzen)

Sie wünschen sich Ihren Lebensstandard zu halten.

Und vielleicht ganz wichtig: die private häusliche Pflege finanzieren

Bei Kunden 55 + endet die Teilhaberschaft auf Wunsch oder bei Tod → bei jüngeren Kunden beträgt die Mindestlaufzeit 20 Jahre.

Der Immobilienwert sollte mindestens 200.000 € betragen, sodass der Auszahlungsbetrag auch über 100.000 € liegt. Ihre Immobilie wird durch einen neutralen und zertifizierten Gutachter bewertet. Danach erfolgt der anteilige Kauf zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert und wird natürlich notariell beurkundet. Sie partizipieren an der Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Sie können grundsätzlich frei über Ihre Immobilie entscheiden, sodass Sie oder Ihre Erben den verkauften Anteil zurückkaufen können.

Sie wollen mehr dazu wissen, dann kontaktieren Sie mich.

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Hagen Gräßer

BAUFINANZIERUNGS-SPEZIALIST